Hier ein kleiner Einblick in die aktuelle Pressemitteilung des dbv.
Der freie Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, zu Information und Kultur ist ein grundlegendes Recht aller Menschen, das vom Grundgesetz und den Landesverfassungen geschützt wird. Bibliotheken sind öffentliche Orte, deren Aufgabe es ist, diesen Zugang zu ermöglichen. Sie bieten Medien und Information zur Aus- und Weiterbildung, Unterhaltung und Freizeitgestaltung für alle Bevölkerungsgruppen an. Sie fördern die Informations und Medienkompetenz ihrer Nutzerinnen und Nutzer. Sie haben eine wichtige Funktion als Orte der Begegnung und der Integration, sowie als Lernorte. Bibliotheken sind eine zentrale Institution der Stadtkultur und ein wichtiger Faktor für die kulturelle Bildung.
Eine schöne Idee für den Blog 🙂 🙂
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Danke 🙂
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Hallo,
hat es mit den Seiten nicht funktionert? Oder haben Sie es einfach zeitlich noch nicht geschafft?
Viele Grüße
Anja Hollmann
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Ich habe es zeitlich noch nicht geschafft. Setze mich die Woche noch dran 😉
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Ich kriege es nicht hin 😦
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Habs geschafft 🙂
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Sehr gut!! Kleiner Nachtrag: bitte passen Sie die Anbieterdaten in der Datenschutzerklärung (im 1. Absatz) mit ihren Daten an und nehmen die Bezirksregierung raus. Vielen Dank!
Anja Hollmann
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